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Tipps zur persönlichen Altersvorsorge-Strategie

Stand:
Wie Sie vorgehen sollten, um eine persönliche Strategie für die private Altersvorsorge zu entwickeln, erklärt unser Finanzexperte Niels Nauhauser in dieser Folge unseres Podcasts.
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Wie gehe ich konkret vor, wenn ich meine private Altersvorsorge planen will? In unserem Podcast fragt Niklaas Haskamp unseren Finanzexperten Niels Nauhauser nach den fünf Schritten zur persönlichen Altersvorsorge-Strategie. Hören Sie rein!

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Die fünf Schritte zum Nachlesen:

Schritt 1: Bestandsaufnahme

  • Wie ist mein Geld angelegt? Bilden Sie Stapel und ordnen Sie bestehende Verträge in: Geldwerte, Aktien, Immobilien, Rohstoffe
  • Wie teuer sind die einzelnen Finanzprodukte?
  • Was kann und möchte ich monatlich zurücklegen? Faustformeln (5 - 10 Prozent vom Nettoeinkommen) mit Vorsicht genießen.

 

Schritt 2: Bedarf klären

 

Schritt 3: Kredite tilgen / vermeiden

  • Option prüfen, Schulden (schneller) abzuzahlen: Ist der Kreditzins größer als der Anlagezins?
  • Bei anstehendem Immobilienkauf: flexibel und sicher anlegen.

 

Schritt 4: Optimieren

  • Risiken streuen auf verschiedene Vermögensklassen, aber nur so, dass man noch gut schlafen kann
  • Altverträge prüfen und optimieren: Rendite?
  • Verträge mit hohen Kosten (z.B. Fondspolicen) durch Produkte mit geringen
    Kosten (z.B. ETF Sparplan) ersetzen

     

Schritt 5: Regelmäßig prüfen


 

Unsere Infos zur privaten Altersvorsorge:

Sie wollen loslegen, aber brauchen noch mehr Input? Ein guter Einstieg ist unser kostenloses Webinar "Altersvorsorge bei Niedrigzinsen". Melden Sie sich gleich an und bringen Sie Ihre Fragen mit!

Mehr Infos rund um die Geldanlage finden Sie in unserer FAQ Geldanlage

Sie möchten ermitteln, wie hoch der Festgeldanteil und wie hoch der Aktienanteil bei Ihrer Geldanlage sein soll? Nutzen Sie unsere Rendite Drehscheibe


Unser Beratungsangebot:

Private Altersvorsorge und Geldanlage


Sie interessieren sich auch für die Hintergründe und unsere politischen Forderungen im Bereich private Altersvorsorge? Dann hören Sie doch mal rein in unseren Podcast "Was läuft schief bei der privaten Altersvorsorge?"

Geldanlage mit ETFs

Podcast: Geldanlage mit ETFs

Wofür steht die Abkürzung ETFs, wo liegen die Risiken bei der häufig empfohlenen Anlageform, und wie geht man konkret vor, wenn man in ETFs investieren möchte? Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, was Sie wissen sollten, um Ihr ETF-Investment kompetent umzusetzen.

 

MLR-Förderhinweis

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.